Einrichtung des Fledermaus-Quartiers Futterhaus II
Dieses Futterhaus ist eines von zwei Futterhäusern im Wald südlich von Fürstlich Drehna. Beide Gebäude(ruinen) wurden zum Fledermaus-Quartieren umgebaut.
Schlossherr Carl von Wätjen ließ diese Häuser um 1890 für die Einlagerung von Winterfutter für Wildtiere erbauen. Die Gebäude bestanden aus massiven Feldstein-Klinkerwänden mit Türnischen und Beschickungsluken. Darauf befand sich eine hölzerne Dachkonstruktion und Reetdeckung. Der untere Gebäudeteil ist flach in den Boden eingelassen und hat einen Fußboden aus Ziegeln, einen sogenannten Rübenkeller. Nach 1945 wurden das Dach und alle hölzernen Bestandteile abgetragen. Die Grundmauern blieben dem Verfall überlassen. Durch die Bauweise blieben sie bislang recht gut erhalten.
Noch heute gehören die Waldflächen der Familie Wätjen. Der Umbau der Futterhäuschen zu Fledermausquartieren erfolgte natürlich mit Zustimmung des Forstbetriebes, welcher auch die Baulastträgerschaft übernimmt. Denn dadurch wird die historische Bausubstanz bewahrt und die Fledermäuse unterstützen die Waldpflege, indem sie reichlich nachtaktive Forstschädlinge vertilgen.
Mit dem Umbau des Futterhauses II ließ der Naturpark ein Ganzjahres-Quartier für Fledermäuse entstehen. Die Tiere finden hier Zugang zu frostsicheren und feuchten, aber nicht nassen, Rückzugsräumen.
Dafür wurde innerhalb der Grundmauern aus Brunnenringen eine Röhre geformt. An deren Ende und an den Übergängen der einzelnen Ringe wurden spezielle Fledermaus-Quartiersteine und Packungen aus unregelmäßig geformten Steinen platziert. Die Ritzen und Hohlräume bieten nun kleine, für Fledermäuse geeignete Nischen. Die Röhre wurde in eine dicke Schicht Erde gepackt und darauf Gras angesät; dies soll für ein wohltemperiertes Klima im Quartier sorgen.
Diese Bauart kam bereits beim Umbau des ersten Futterhäuschens, dem sogenannten Hexenhäuschen nahe Crinitz, zum Einsatz.
Das Fledermaus-Quartier im Futterhaus II kann nun von verschiedenen Fledermausarten bezogen werden: Zwölf Fledermausarten kommen laut Gutachten im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) „Sandteichgebiet“ vor – darunter Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus, die als streng geschützte Arten der Anhänge II/IV der FFH-Richtlinie gelten.
Sie profitieren im Gebiet von den vielen höhlenreichen Altbäumen, die Unterschlupfmöglichkeiten für den Sommer bieten. Doch vielen Forsten fehlen noch geeignete Sommer- und Winterquartiere.
Die Baufirma „Bau Dorow“ aus Crinitz hat den Bau in enger Abstimmung mit der Naturparkverwaltung ausgeführt. Das Projekt gelang durch die Unterstützung der Europäischen Kommission KOM, die Finanzierung – rund 25.000 Euro – erfolgte mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes ELER. Die Kofinanzierung übernahm das Land Brandenburg.